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Zuzahlungsbefreite Medikamente

Sparen Sie mit der kur-apotheke24.de!

Seit 1. Juli 2006 ist eine neue Regelung im Rahmen des so genannten „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes" in Kraft. Die neue gesetzliche Bestimmung erlaubt den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das heißt, dass Sie für bestimmte Arzneimittel nichts mehr dazuzahlen müssen.

Wir helfen Ihnen beim Sparen!

Wenn der Arzt anstelle eines Präparates nur den Wirkstoff verordnet, liefern wir Ihnen ein zuzahlungsbefreites Medikament (falls vorhanden). Selbst- verständlich liefern wir Ihnen auf Wunsch auch ein zuzahlungsbefreites Alternativ-Präparat, mit gleichem Wirkstoff.

Quelle: www.gkv.info | Realisierung: krankenkasseninfo.de

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* Gegenüber dem AVP bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

** Die Stundung erfolgt in der Regel für 6 Monate. Ein Verzicht auf die Rezeptgebühr oder eine dauerhafte Stundung sind uns gesetzlich untersagt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.